Sozialversicherung: Welche Versicherung ist wichtig?
Wann ist eine Krankenversicherung
nötig?
Welche Krankenversicherung gibt es?
Zur Sozialversicherung gehören für unselbständig Erwerbstätige Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Für “Neue Selbständige” in der Sexarbeit beinhaltet die Sozialversicherung nur
- Unfallversicherung
- Krankenvericherung
- und Pensionsversicherung.
Für die Kranken- und Pensionsversicherung ist für Selbständige die SVA-Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft zuständig. Für die Unfallversicherung ist die AUVA-Allgemeine Unfallversicherungsanstalt zuständig, wobei die Beiträge von der SVA eingehoben und an die AUVA überwiesen werden.
Eine Krankenversicherung hilft Ihnen im Krankheitsfall, hohe Kosten zu vermeiden.
Wann ist eine Krankenversicherung nötig?
Egal zu welchem Zweck Sie eine Aufenthaltsberechtigung für Österreich benötigen, ob als Kellnerin, selbständige Sexarbeiterin oder Showtänzerin, neben anderen Unterlagen und Voraussetzungen müssen Sie über eine Krankenversicherung verfügen, die alle Risiken abdeckt. Das kann eine private Krankenversicherung sein oder eine Krankenversicherung als Arbeiterin/Angestellte/Selbständige im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung.
Aber auch wenn Sie ohne Aufenthaltsberechtigung in Österreich sind und hier trotzdem einer Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen Sie sich versichern bzw. von Ihrem Arbeitgeber versichert werden. Für die Krankenversicherung als selbständig oder unselbständig Erwerbstätige ist es gleichgültig, ob Sie mit oder ohne Aufenthaltsberechtigung in Österreich sind.
Achtung! Die Krankenversicherung ersetzt aber nicht die Arbeitsbewilligung und Aufenthaltsberechtigung!
Welche Arten von Krankenversicherung gibt es für eine
- Sexarbeiterin,
- Showtänzerin,
- Bardame/Kellnerin?
Krankenversicherung im Rahmen der Sozialversicherung
a) Sind Sie z.B. als Sexarbeiterin selbständig erwerbstätig, so müssen Sie sich, wie andere selbständig Erwerbstätige auch, unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte bei der SVA anmelden. Hier erklären Sie, ob Ihre Einkünfte voraussichtlich die Versicherungsgrenze überschreiten werden oder nicht. (Wenn Sie sich nicht melden, erfährt die SVA es durch die Finanzämter, denn diese leiten die Daten weiter.)
Die Versicherung ist verpflichtend, wenn das Erwerbseinkommen folgende Grenzen übersteigt:
I. keine weitere Erwerbstätigkeit: 6.453,36 Euro
II. bei weiterer Erbwerbstätigkeit: 4.188,12 Euro
Diese Pflichtversicherung beträgt 23,4% des Einkommens. Davon gehen 15,75% an die Pensionsversicherung und 7,65% an die Krankenversicherung.
Achtung: Als “Neue Selbständige” in der Sexarbeit sind Sie selbst verantwortlich, sich bei der SVA zu melden. Verabsäumen Sie dies, drohen im Folgejahr Nachzahlungen und Strafzuschläge. Die Versicherung wird aber nicht rückwirkend aktiv!
b) Sind Sie Angestellte, z.B. Bardame/Kellnerin, dann muss ihr Arbeitgeber sich bei der zuständigen Gebietskrankenkasse anmelden. Sie werden versichert, wie alle anderen Arbeitsnehmerinnen auch.
c) Show-Tänzerinnen/ Künstlerinnen
Wenn Sie als Künstlerin arbeiten, kommt es darauf an, ob Sie selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind. Im ersten Fall müssen Sie sich selbst zur Krankenversicherung anmelden (siehe a). Arbeiten Sie unselbständig, so ist ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich (siehe b).
Gehen Sie in Österreich keiner Erwerbstätigkeit nach, so besteht keine Versicherungspflicht. Sie können aber eine private Krankenversicherung abschließen.
Auch Migrantinnen, die in der Sexarbeit tätig sind, können sich – zusätzlich – privat krankenversichern, bezahlen jedoch höhere Versicherungsbeiträge (dies mit dem Argument „des erhöhten Gesundheitsrisiko“).
Wir empfehlen Sexarbeiterinnen daher eine Krankenversicherung im Rahmen der Sozialversicherung für Selbständige. Für Migrantinnen, die in einem anderen EU-Land krankenversichert sind, bestehen außerdem Abkommen, die eine Inanspruchnahme von Leistungen des österreichischen Gesundheitssystems ermöglichen.
Asylwerberinnen in der Grundversorgung sind in diesem Rahmen krankenversichert.
Wer unter der Versicherungsgrenze liegt, hat die Möglichkeit der Selbstversicherung bei der SVA (“Opting In”). Dabei kostet die Krankenversicherung 47,62 Euro im Monat, dazu kommt die Unfallversicherung von 7,65 Euro im Monat.
Sind Sie bei der SVA versichert, müssen Sie 20% Selbstbehalt bei jedem Arztbesuch bezahlen.
Detaillierte Informationen finden Sie bei der SVA-Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft und der Wiener Gebietskrankenkasse.
Auf dieser Website können nur einige Basisinformationen dargestellt werden. Aufgrund der Komplexität des Themas „Sozialversicherung“ raten wir unbedingt zu einer genauen Beratung.
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